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Zeitschriften als Pressesendung zustellen

Was ist denn eine Pressesendung?

Eine Pressesendung im Allgemeinem kann jede Kundenzeitschrift, jedes Mitarbeitermgazin oder Pfarrbrief sein der per Post zugestellt wird.

"Pressesendung" bezeichnet jedoch auch ein Produkt der deutschen Post AG. Um eine Zeitschrift als Pressesendung verschicken zu können ist ein Vertrag zwischen Verlag oder Herrausgeber und DPAG notwendig. Dienstleister wie Druckereien oder Lettershops dürfen einen solchen Vertrag nicht in Vertretung nicht abschließen, auch das Posto wird von der DPAG direkt abgerechnet. Als Lettershop Leipzig können wir Sie jedoch bei der Vetragsabschuß unterstützen.

Vorher prüfen wir gemeinsam Ihnen ob für Ihre Zeitschrift überhaupt eine Versand als Pressesendung in Frage kommt.

Denn folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • ZKZ (Zeitungskennziffer) mus vorliegen
  • Erscheinungsweise: mit vier mal pro Jahr
  • Inhalt: überwiegend redaktionelle Berichterstattung
  • Mindestmenge pro Einlieferung: 1000 Stück
  • Versandvorbereitung: Bündelung der Zeitschriften nach PLZ Leitregionen (ZeBu manuell) odernach Zustellstützpunkten (ZeBu)

Wie wir für Sie Pressesendungen drucken, etikettieren & verschicken erfahren Sie hier:

Informationen zu den Veränderungen bei Pressesendungen und Postvertriebsstücken bezüglich Portohöhe und Laufzeit ab Januar 2021 finden Sie hier.